Sachlage Massnahmen der Regierung

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Gemeinden, Waldeigentümern, Förster, Amt für Umwelt, Regierungsressort, Jagdpächter und Jägerschaft haben 2018 / 2019 einen Massnahmenkatalog erarbeitet. Die Massnahmen sollen die Waldverjüngung verbessern.

Standpunkt Jagdvertreter:

  • Das Ziel, den Wildbestand auf ein waldverträgliches Mass zu reduzieren kann erreicht werden
  • Waldverjüngung ist in bestimmten Gebieten sehr ungenügend, Priorität Schutzwald
  • Schalenwild ist nicht alleine Verursacher, andere Faktoren wie Störungen usw sind wichtig, weitere begleitende Massnahmen müssen ebenfalls umgesetzt werden
  • Jäger sind sich des Problems bewusst und nehmen ihre Aufgabe ernst
  • Das bestehende System der Jagd wird zum Erfolg führen, einige Jahre sind dafür noch nötig
  • Massnahmen sollen weidgerecht (auf ethisch vertretbarer Grundlage) ausgeführt werden

Die Seite der Jagd war mit drei Vertretern unterbesetzt gegenüber 9 Mitgliedern, die jagdunkundig waren. Trotzdem gelang es, zu fast allen Massnahmen Einstimmigkeit zu erreichen. Die Vertreter der Jagd haben sich zu drei Massnahmen „ablehnend“, beziehungsweise „vorläufig ablehnend“ geäussert:

  • Berufsjäger, angestellt durch das Amt (vorläufig ablehnend, wird aber unterstützt, wenn ein einvernehmliches Konzept vorliegt)
  • Abschussgatter, Tötungsgatter (ablehnend, widerspricht jeglicher Ethik)
  • Wild-Freihalte-Gebiete (vorläufige ablehnend, weil ohne Konzept, Freihaltegebiete in extremen Schutzwaldsituationen werden unterstützt bei Vorlage eines Konzepts)

Die Ablehnung oder vorläufige Ablehnung erfolgte hauptsächlich mit der Begründung, dass diese Massnahmen kontraproduktiv und hinderlich sind bezüglich des Erfolges für die Reduzierung des Wildbestands, wenn nicht ein einvernehmliches Konzept vorliegt oder, dass die Gesetzeslage zur Zeit dafür nicht ausreicht.

Siehe auch: